Rechte & Pflichten verstehen
Pflegefreistellung und Pflegekarenz
- Pflegefreistellung: Arbeitnehmer*innen haben das Recht, sich für die Pflege erkrankter naher Angehöriger kurzfristig von der Arbeit freistellen zu lassen. Diese Freistellung ist in der Regel auf eine Woche pro Arbeitsjahr begrenzt.
- Pflegekarenz und Pflegeteilzeit: Für längerfristige Pflegesituationen besteht die Möglichkeit, eine Pflegekarenz (vollständige Freistellung) oder Pflegeteilzeit (Reduktion der Arbeitszeit) mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren. Während dieser Zeit kann unter bestimmten Voraussetzungen Pflegekarenzgeld beim Sozialministerium-Service beantragt werden.
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Vorsorgevollmacht
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person bereits im Vorfeld festlegen, wer in ihrem Namen Entscheidungen treffen darf, falls sie selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Dies betrifft insbesondere medizinische, finanzielle und persönliche Angelegenheiten.
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Erwachsenenvertretung
Sollte keine Vorsorgevollmacht vorliegen und eine Person ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, gibt es in Österreich drei Formen der Erwachsenenvertretung:
- Gewählte Erwachsenenvertretung: Eine Person wählt selbst eine Vertreterin bzw. einen Vertreter aus, wenn sie noch entscheidungsfähig ist, aber Unterstützung benötigt.
- Gesetzliche Erwachsenenvertretung: Nahe Angehörige können unter bestimmten Voraussetzungen automatisch als Vertreterin oder Vertreter fungieren.
- Gerichtliche Erwachsenenvertretung: Das Gericht bestellt eine Vertreterin bzw. einen Vertreter, wenn keine andere Form der Vertretung möglich ist.
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Patientenverfügung
Mit einer Patientenverfügung kann eine Person im Voraus festlegen, welche medizinischen Behandlungen sie im Falle der Entscheidungsunfähigkeit ablehnt. Dies stellt sicher, dass der Wille der Patientin/des Patienten respektiert wird, auch wenn sie/er sich nicht mehr äußern kann.oesterreich.gv.at
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Hinweis: Es ist ratsam, sich bei rechtlichen Fragen von Expert*innen beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle Dokumente korrekt erstellt und die individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden.