Finanzielle Unterstützung für pflegende Angehörige
Pflegegeld
Das Pflegegeld ist eine monatliche finanzielle Unterstützung für Personen, die aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen dauerhaft auf Hilfe angewiesen sind.
- Antragstellung: Das Pflegegeld muss beim zuständigen Versicherungsträger beantragt werden.
- Einstufung: Es gibt sieben Pflegegeldstufen, die den Grad der Pflegebedürftigkeit widerspiegeln: Richtlinien
Weitere Informationen und Antragsformulare:
Pflegebedingter Zuschuss
Für notwendige Anpassungen des Wohnraums oder die Anschaffung von Hilfsmitteln kann ein Zuschuss gewährt werden, um die häusliche Pflege zu erleichtern.
Förderbare Maßnahmen:
- Umbauten wie barrierefreie Badezimmer oder Türverbreiterungen.
- Anschaffung von Hilfsmitteln wie Treppenliften.
Details zur Antragstellung und förderfähigen Maßnahmen:
Pflegebedingter Zuschuss – Land Tirol
Pflegekarenzgeld
Wenn Berufstätige für die Pflege eines nahen Angehörigen eine Auszeit nehmen möchten, können sie Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit in Anspruch nehmen und dafür Pflegekarenzgeld beantragen.
- Dauer: Bis zu drei Monate, mit der Möglichkeit auf Verlängerung.
- Finanzielle Unterstützung: Das Pflegekarenzgeld entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes.
Weitere Informationen:
Pflegekarenz & Familienhospizkarenz – AMS
Wohnbauförderung für altersgerechten Umbau
Das Land Tirol unterstützt bauliche Maßnahmen zur Anpassung des Wohnraums an die Bedürfnisse älterer oder pflegebedürftiger Personen.
Beispiele für förderbare Maßnahmen:
- Einbau einer bodengleichen Dusche.
- Installation von Haltegriffen und rutschfesten Bodenbelägen.
Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung:
Altengerechter Badumbau – Land Tirol
Hinweis: Die genannten Förderungen und Beihilfen haben spezifische Voraussetzungen und Antragsverfahren. Es ist ratsam, sich frühzeitig bei den zuständigen Stellen zu informieren und Unterstützung bei der Antragstellung in Anspruch zu nehmen.